Außenwirtschaft  -
Internationale Wirtschaftsbeziehungen


1. Begriffe

 
Unter dem Begriff Außenwirtschaft versteht man die Ausfuhr und Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, deren Bezahlung und die damit verbundenen Beziehungen.

Im Zusammenhang mit internationalen Wirtschaftsbeziehungen verwendet man heute den Begriff Globalisierung:

 
Globalisierung 
  • heißt Internationalisierung der Märkte für Güter und Dienstleistungen, heißt Internationalisierung der Produktion (grenzüberschreitende Investitionen oder auch Direktinvestitionen), man spricht auch von internationalen Arbeits- und Finanzmärkten.
  • bedeutet grenzüberschreitender Einsatz der Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit und zunehmende Internationalisierung. Das beständige Streben nach einem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren wird zunehmend auf internationale Ebene verlagert.

2. Bedeutung des Außenhandels


3. Gründe für internationale Wirtschaftsbeziehungen

Exkurs:
Terms of Trade drückt das Verhältnis zwischen Exportpreis- und Importpreisindex aus.  Man bezeichnet damit das reale Aus- tauschverhältnis von Export- und Importgütern eines Landes. Dieses Verhältnis ist abhängig von den Preisen der Export- und der Importgüter und - wegen der Umrechnung der Importgüterpreise - von den Wechselkursen. Steigt das Exportpreis- niveau (bei konstanten oder abnehmenden Importpreisniveau), verbessern sich die Terms of Trade: Mit dem gleichen Export kann jetzt mehr importiert werden. Eine Verschlechterung tritt ein, wenn die Importgüterpreise stärker steigen als Exportgüterpreise.

4.  Zahlenmäßige Erfassung der Außenwirtschaft:
Die Zahlungsbilanz

Eine systematische Darstellung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit eines Landes erfolgt in der Zahlungsbilanz. Dabei bedient man sich buchhalterischer Konten, die alle Transaktionen eines Landes mit dem Ausland erfassen. Die Zahlungsbilanz
ist ein sich geschlossenes System der doppelten Buchführung, jeder Vorgang wird gebucht und gegengebucht:
Transaktionen, die zu Zahlungseingängen führen, werden im sogenannten Credit (oder Haben) verbucht und Transaktionen, die zu einem Zahlungsausgang führen, werden im sogenannten Debet (oder Soll) verbucht. Transaktionen, die statistisch nicht aufgegliedert werden können, d.h. ungeklärte Vorgänge, werden gesondert als Restposten gebucht.
 

Zahlungsbilanz
Transaktionen, die zu Zahlungseingängen führen                                                                         Transaktionen, die zu Zahlungsausgängen führen
 
Leistungsbilanz
Handelsbilanz
Sachgüter (Warenhandel) - mehr Fertig- und Halbfertigprodukte als Rohstoffe 
Güterexport
Güterimport
Dienstleistungsbilanz
Reiseverkehr, Transporte,
Finanzdienstleistungen, Patente und Lizenzen, Entgelte für selbständige Tätigkeit 
Dienstleistungsexport 
Dienstleistungsimport 
Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen
Faktoreinkommen vom und an das Ausland 
(Einkommen aus unselbständiger Arbeit und Kapitalerträge) 
Einkommensimport
Einkommensexport
Bilanz der laufenden Übertragungen
Zahlungen an internationale Organisationen, Zuwendungen an Entwicklungsländer, Renten und Pensionen, Überweisungen der Gastarbeiter
Geldtransfers ohne direkte Gegenleistung
vom Ausland
Geldtransfers ohne direkte Gegenleistung 
ans Ausland 
Bilanz der Vermögensübertragungen
Erbschaften, Vermögensmitnahmen von Ein- und Auswanderern, Schuldenerlasse, einmalige Zahlungen der EU an Deutschland wie z.B. Zuschüsse zu Infrastrukturmaßnahmen
Geldtransfers vom Ausland
Geldtransfers ans Ausland
Kapitalverkehrsbilanz
 Direktinvestitionen, Wertpapieranlagen, Kreditverkehr, sonstige Transaktionen 
Kapitalimport: Kreditaufnahme im Ausland, Geldanlage
und Direktinvestitionen des Auslands, Wertpapierkauf durch ausländische Anleger
Kapitalexport: Kreditgewährung an das Ausland, Geldanlage und Direktinvestitionen im Ausland, Kauf ausländischer Wertpapiere durch Inländer
Devisenbilanz
Abgänge und Zugänge von Sorten und Devisen (evtl. Gold), Abnahme/Zunahme von Ziehungs- und Sonderziehungsrechten
Abnahme der Gold- und Devisenbestände
Zunahme der Gold- und Devisenbestände

Infolge der doppelten Buchhaltung in der Zahlungsbilanz, sind Kapitalverkehrs- und Devisenbilanz das "Spiegelbild" der Leistungsbilanz. Zum Beispiel erzielt Deutschland einen Überschuß in der Leistungsbilanz, dann muss in der Kapitalverkehrsbilanz ein Nettokapitalexport (= Zunahme der Forderungen gegenüber dem Ausland bzw. Kreditgewährung an das Ausland, Zunahme der Devisenbestände) in gleicher Höhe entstanden sein, denn der Leistungsbilanzüberschuß führt definitionsgemäß zu einer entsprechenden Zunahme der Forderungen des Inlandes gegenüber dem Ausland.

Im Falle eines Leistungsbilanzdefizits muss umgekehrt in der Kapitalbilanz und Devisenbilanz ein Nettokapitalimport (Abnahme der Forderungen / Zunahmen der Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland, Abnahme der Devisenbestände) ausgewiesen sein. Anders formuliert: Wenn ein Land mehr Leistungen importiert als exportiert hat (Leistungsbilanzdefizit), dann muß dieser Importüberschuß finanziert worden sein, entweder durch Abbau privater Forderungen gegenüber dem Ausland, oder durch Verringerung der Devisenbestände, oder aber durch eine Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland.

Wenn gelegentlich von einer positiven oder negativen Zahlungsbilanz, d.h. von einer nicht ausgeglichenen Zahlungsbilanz, gesprochen wird, kann nie die gesamte Zahlungsbilanz gemeint sein; sie ist formal immer ausgeglichen. Zahlungsbilanzüber-  schüsse oder -defizite können nur auf Teilbilanzen bezogen sein.

So gibt es in Deutschland  meist eine aktive (positive) Handelsbilanz, d.h. dass mehr Waren ausgeführt als eingeführt wurden.
Der Saldo aus Handels- und Dienstleistungsbilanz gibt den Außenbeitrag zum Bruttoinlandsprodukt an; ist der Saldo aktiv, ist der Außenbeitrag positiv (Ex > IM).

Dagegen ist die Leistungsbilanz in den letzten Jahren überwiegend negativ, da mehr deutsche Touristen ins Ausland reisen, als ausländische Touristen nach Deutschland kommen, Nettozahlungen an internationale Organisationen (z.B. EU) erfolgen und Entwicklungshilfe geleistet wird.

5. Außenhandelspolitik
                    Importpolitik 
Exportpolitk
1. Bilaterale und multilaterale Vereinbarungen
(GATT , WTO, EU ...) zur Ausweitung des Freihandels (Liberalisierung der Handelsbeziehungen)

2. Zölle als Instrument des Protektionismus 
- zum Schutz etablierter Wirtschaftssektoren oder junger 
  Wirtschaftszweige 
- als staatliche Einnahmequelle 
- zur Verringerung von Leistungsbilanzdefiziten, Unterstützung 
  von Autarkiebestrebungen (kaum noch von Bedeutung), als 
  Strafzölle  (Antidumpingmaßnahme)

3. Nicht-tarifären Handelshemmnisse (Mengenpolitik) (Maßnahmen zur Umgehung von GATT-Regeln, die den internationalen Güteraustausch behindern und keine Zölle sind):
- Festlegung von Kontingenten (Mengenbeschränkungen)
- Abkommen über Selbstbeschränkungen oder freiwillige 
  Exportbeschränkungen (Vereinbarungen zwischen Staaten und Wirt-
   schaftsverbänden, in denen sich die Exporteure des Ausfuhrlandes freiwillig 
   zu Ausfuhrbeschränkungen in das Importland verpflichten: Die umfang- 
   reichsten Beschränkungen wurden für die Märkte der Industrieländer für 
  Textilien und Bekleidung, Stahl und Agrarprodukte vereinbart).
- Festlegung technischer Normen, Gesundheits- und 
  Sicherheitsstandard, zusätzliche Importbedigungen 
- Staatliche Bevorzugung inländischer Produzenten oder 
  Berücksichtigung von ausländischen Anbietern
- Subventionen



GATT (Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, 1948 gegr., 115 Staaten sind beigetreten, zur Liberalisierung des Welthandels und Abbau von Zollschranken und Subventionen. Auch Dienstleistungen (Bankdienste, Versicherungen, Luftfahrt, Tourismus, Arbeit) werden multilateralen Regeln unterworfen; der Schutz des geistigen Eigentums wird von allen Mitgliedsstaaten garantiert (Patente, Warenzeichen, Copyright, Tonaufnahmen). Das GATT wurde am 1.1.1995 von der WTO abgelöst (Welthandelsorganisation).
1. Allg.Verbesserung der Produktionsbedingungen für Exportunternehmen: Es werden geeignete Rahmenbedin- gungen geschaffen; Sonderwirtschaftszonen eingerichtet) 

2. Direkte Exportförderung
- Vorbereitung des Exports durch Bereitstellung von Informa- 
   ionen durch den Auswärtigen Dienst, durch Außenhandels- 
   kammern und der Bundesstelle für Außenhandelsinforma- 
   tionen, durch sonstige Informationsquellen (IHK, Bundes- 
   ausfuhramt., Beratungsstellen des Handwerks, Fachver-
   bände...)
- Direkte Hilfen bei der Exportanbahnung: Förderung von
  Auslandsmessen, individuelle Exportberatung, Unterstützung
  von Unternehmenskooperationen.
- Direkte Hilfen bei der Exportdurchführung: Absicherung des 
  Risikos durch Exportgewährleistungen (Hermes-Kreditver- 
  sicherung) und Exportfinanzierung.

3. Die Exportpolitik eines Landes könnte sich auf das Gegenteil der genannten Maßnahmen konzentrieren, wenn es wirtschaftspolitisch darum geht, die Versorgungssituation im Inland zu verbessern oder die Entwicklung eigener Industrien zu fördern. Dann wird es Exportbeschränkungen geben, die Exportsteuern, -zölle, -kontingente, und sogar Exportverbote  umfasst. Aus anderen Gründen werden zum Beispiel Rüstungsexporte in Krisengebiete oder in Länder mit bestimmten politischen Zielen in Deutschland beschränkt oder sind verboten. 


 
 
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