Differenzierbarkeit:



Allgemeine Definition für Differenzierbarkeit:

Eine stetige Funktion f(x) ist an der Stellegenau dann differenzierbar,

wenn gilt:





In eigenen Worten bedeutet dies:

Der Grenzwert der Ableitungsfunktion f '(x) für x gegen x0 muss gleich dem

Funktionswert der Ableitungsfunktion an der Stelle x0 sein,

d.h. sowohl linksseitig für x < x0 als auch rechtsseitig für x > x0 .



Vorraussetzung für die Differenzierbarkeit einer Funktion an der Stelle x0

ist also die Stetigkeit dieser Funktion an der Stelle x0 .



Übertragung der allg. Def. für Differenzierbarkeit auf abschnittsweise definierte

Funktionen:

Bei abschnittsweise definierten Funktionen f (x) =

ändert sich definitionsbedingt an der Nahtstelle x0 der Funktionsterm, somit müssen

die Grenzwerte der Ableitungsfunktion f '(x) sowohl für x < x0 als auch für x > x0

mit dem jeweilig definierten und abgeleiteten Funktionsterm, also mit

und mit, berechnet werden. Diese müssen laut allgemeiner Definition für

die Differenzierbarkeit mit dem Funktionswert der Ableitungsfunktion an der

Nahtstelle x0 übereinstimmen.

Auch hier gilt: linksseitiger Grenzwert ist f1'(x0), rechtsseitiger ist f2'(x0).

Somit ist eine abschnittsweise definierte Funktion f(x) an der Nahtstelle x0

differenzierbar, wenn gilt:

1)

   2)



Für den Graphen einer Funktion bedeutet dies, dass er keine „Sprungstelle“ und

keinen „Knick“ aufweist, wie im folgenden Beispiel dargestellt.








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