Wirtschaftspolitische
Ziele


Unter Wirtschaftspolitik versteht man als Teilgebiet der Volkswirtschaftslehre die angewandte Mikro- und Makroökonomie. Wirtschaftspolitik ist die Summe aller staatlichen Maßnahmen, durch die der Wirtschaftsprozess mit geeigneten Mittel im Sinne bestimmter Zielsetzungen beeinflußt werden soll.  Die Anwendung erfolgt also durch den Staat, welcher sich aus wirtschaftlicher Sicht aus den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden mit Legislative, Exekutive und Judikative), den staatlichen Pflichtversicherern (Renten-, Kranken, Arbeitslosen- und Pflegeversicherern) sowie der Zentralbank zusammensetzt. Durch seine zahlreichen Eigenbetriebe und Beteiligungen agiert der Staat auch als Unternehmer.

 Die Wirtschaftspolitik lässt sich wie folgt gliedern:

Nach der Bedeutung und dem  Zeithorizont 
Nach dem Gegenstand 
Nach den Wirkungsfeldern
  • Ordnungspolitik (langfristig,grundlegend, verlässlich) und
  • Prozesspolitik 

  • (kurzfristig, korrigierend)
  • Wettbewerbspolitik 

  • (z.B. Kartellpolitik) und
  • Arbeits- und Sozialpolitik 

  • (z.B. Arbeitsschutz- und Verteilungspolitik)
  • Strukturpolitik 

  • (Erhaltung und/oder Erneuerung einzelner Wirtschaftszweige: Land- wirtschaft, Kohlebergbau; Hightech-Unternehmen sowie  Wachstumsförderung in Wirtschaftsregionen wie "Aufbau-Ost") 
  • Geldpolitik 

  • durch die Bundesbank und EZB
  • Fiskalpolitik 

  • durch Bundesregierung,Gebiets-
    körperschaften und Pflicht- versicherer.
Diese Politik erfolgt vornehmlich durch Gesetzgebung und bildet dann den sog. ordnungspolitischen Rahmen, die Wettbewerbsordnung oder die Arbeits- und Sozialordnung, welche zusammen als Wirtschaftsordnung bzw. Wirtschaftsverfassung bezeichnet werden. In Deutschland mit dem Begriff der Sozialen Marktwirtschaft definiert in deren Rahmen die einzelnen Bedingungen zu formulieren sind.  Dieser Wirtschaftspolitik wird eine konkrete Verantwortlichkeit zugemes- sen. Insbesondere als Konjunktur- und Arbeitsmarktpolitik im Verantwortungs- bereich der Bundesregierung.

Art und Umfang des staatlichen Engagements sind umstritten. Als Zielbild der Wirtschaftspolitik gilt hingegen übereinstimmend das Magische Viereck. Magisch heißt es deshalb, weil es wohl magischer Kräfte bedarf, alle Ziele gleichzeitig voranzutreiben. So hat beispielsweise eine restriktive Geldpolitik der Zentralbank durch hohe Zinsen zwar einen günstigen Einfluss auf die Geldwertstabilität, gleichzeitig behindern die hohen Kapitalkosten Konjunktur und Wachstum.


(vom Erich Schmidt-Verlag)

Auszug aus dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967, kurz Stabilitätsgesetz genannt:
§ 1:
"Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichen Gleichgewicht bei stetigem und angemessenen Wirtschaftswachstum beitragen.

Diese Ziele müssen präzisiert, d.h. operationalisiert werden. Qualitativ gesehen werden diesen Zielen Indikatoren zugeordnet, wie Veränderung des realen BIP, der Preissteigerungsrate, des Außenbeitrags und der Arbeitslosen- bzw. Beschäftigtenquote. Quantitativ betrachtet ist die Wachstumsrate des realen BIP oder das angestrebte BIP in Milliarden Euro zu beziffern. Es können auch Extremwerte angegeben werden wie die maximale Anstiegsrate des Preisindex für Lebenshaltung, die maximale Arbeitslosenquote oder der maximale Außenbeitrag. Ergänzt werden sollte die Zielformulierung durch den Zeitraum, innerhalb dessen die Ziele erreicht werden sollen. Beispielsweise nimmt man ein Quartal oder ein Wirtschaftsjahr oder einen mittelfristigen 3- oder 5-Jahreszeitraum. Die Bekanntgabe angestrebter Entwicklungen erfolgt im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung. Dazu ist sie nach dem Stabilitätsgesetz verpflichtet.
 

§ 2:
Die Bundesregierung legt im Januar eines jeden Jahres einen Jahreswirtschaftsbericht vor. Er enthält:
1. die Stellungnahme zu dem jahresgutachten des Sachverständigenrates
2. eine Darlegung der für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschaftlichen Ziele (Jahresprojektion)
3. eine Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.

Beispiel für das Jahr 2002:
Ziele
Zielprojektion
Gegenwärtiger Stand (August 2002)
Stetiges angemessesenes Wirtschaftswachstum
2,5 % reale Steigerung des BIP
+0,3 % Wachstumsrate
Geldwertstabilität bzw. Stabilität des Preisniveaus
Inflationsrate unter 2 %
Inflationsrate liebt bei 2,1%
Hoher Stand der Beschäftigung
Arbeitslosenquote max. 7,5 %
Arbeitslosenquote beträgt 9,6 %
Außenhandelsgleichgewicht
positiver Außenbeitrag von 3 % des BIP
erreicht

Mitunter wurde versucht, das Magische Viereck durch die Ergänzung z.B. des ökologischen oder sozialen Gleichgewichts zu einem Fünf- oder Sechseck auszubauen. Es erfolgte eine Erweiterung in der praktischen Wirtschaftspolitik um die Ziele

zum "magischen Sechseck" der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Diese Bestrebungen scheiterten jedoch daran, dass die zu ergänzenden Zielen nicht eindeutig quantifiziert werden konnten.


Die Ziele im Einzelnen

1. Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum

Das reale Wachstum des tatsächlich erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts ist ein traditioneller Konjunktur- und Wachstums- indikator und kann nach wie vor als das wesentlichste Ziel der Wirtschaftspolitik angesehen werden. Durch Wachstum wird die materielle Güterversorgung verbessert und es fördert die Beschäftigung. Kritisch zu betrachten sind die negativen Folgen für die Umwelt und der Abbau nicht erneuerbarer Ressourcen. Siehe hierzu den Artikel der Wachstumswahn!

Das reale Bruttoinlandsprodukt erfaßt die tatsächliche Produktionsleistung innerhalb der Grenzen eines Landes und repräsentiert die am Markt nachgefragte Produktion. Da sich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage (die Nachfrage der privaten Haushalte, die Nachfrage nach Investitionsgütern (Bruttoinvestitionen), der Staatsverbrauch und der Außenbeitrag) unstetig entwickelt, ist ein stetiges Wachstum als Ziel nicht zu erreichen. Die gesamtwirtschaftliche Produktion unterliegt also zwangsläufig Schwankungen.
 

Als angemessen wurde von den verschiedenen Bundesregierungen eine Wachstumsrate des realen BIP von etwa zwei bis drei Prozent betrachtet.

Das Wachstum in den 1990er Jahren

Für das Wachstum einer Volkswirtschaft entscheidend ist das vorhandene Produktionspotential, also die zur Verfügung stehenden Produktionskapazitäten. Die vorhandenen Kapazitäten können aufgrund der unstetigen Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage nicht gleichmäßig ausgelastet werden. Deshalb werden von dem Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen Beurteilung Konjunkturschwankungen als Schwankungen im Auslastungsgrad des Produktionspotentials definiert. Beobachtungen der 1990er Jahre zeigen einen Auslastungsgrad von 96,5 Prozent.
Eine Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten kann durch Investitionen erfolgen. Man spricht hier vom Kapazitätserweiterungseffekt der Investitionstätigkeit. Diese umfasst


2. Vollbeschäftigung bzw. hoher Stand der Beschäftigung

Vollbeschäftigung ist dann gegeben, wenn alle arbeitswilligen und arbeitsfähigen Personen tatsächlich eine im gewünschten zeitlichen Umfang, den persönlichen Voraussetzungen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben. Man spricht aber auch von  Vollbeschäftigung bei einer Arbeitslosenquote unter 3 %. Es liegt auch Vollbeschäftigung vor, wenn die Zahl der offenen Stellen gleich der Zahl der Arbeitslosen ist.
 

Das Ziel der Vollbeschäftigung ist bei einer Arbeitslosenquote unter 3% erreicht.

In Deutschland herrschte Vollbeschäftigung in den Jahren von 1960 bis 1973. Seit 1974 ist die Zahl der Arbeitslosen stetig gestiegen und die Zielvorgaben wurden daher anspruchsloser. Man spricht entweder von einem möglichst hohen Stand der Beschäftigung oder formuliert das Ziel in einer maximalen Zahl von Arbeitslosen z.B. unter vier Millionen. Zur Zeit beträgt die Arbeitslosenquote rund 10%.

Das Ziel möglichst wenig Arbeitslose zu registrieren ist aus folgenden Gründen wichtig: Aus individueller Sicht bedeutet Beschäftigung eine Verbesserung der materiellen Lage, einen Gewinn an Selbstwert und Status und umgekehrt verschlechtert sich die materielle Situation mit der Arbeitslosigkeit, das Selbstwertgefühl sinkt und der Status geht verloren. Für die verantwortlichen Politiker verbessert ein hoher Stand der Beschäftigung die Chancen der Wiederwahl wie umgekehrt hohe Arbeitslosigkeit die Chancen verschlechtert. Rein wirtschaftlich gesehen ist Arbeitslosigkeit unerwünscht, da sie Kosten verursacht (Arbeitslosenunterstützung, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe) und die Steuereinnahmen sowie die Einnahmen in die Sozialkassen verringert.

Übersicht des Arbeitsmarktes:

Die Beschäftigungssituation in Deutschland und Europa ist seit Jahren gekennzeichnet durch lang andauernde relativ hohe Arbeitslosigkeit (aktuelle Zahlen siehe Bundesanstalt für Arbeit) - siehe Zeitschriftenartikel
 

Arbeitslosenzahlen in Tausend

Letzte Meldung:
Arbeitslosigkeit bleibt über der Vier-Millionen-Marke

Auch im August 2002 hat die Zahl der Arbeitslosen die Vier-Millionen-Grenze überschritten. Mit genau 4,018 Millionen lag sie jedoch um etwa 29 000 niedriger als im Juli, wie aus Regierungskreisen verlautete. Der Vorstandschef der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster, wird die Ergebnisse heute in Nürnberg erläutern.
Rückgang um 29.000
Bundesregierung und Bundesanstalt gehen nach bisherigen Erklärungen davon aus, dass mit der erhofften Verbesserung der Konjunktur noch vor Jahresende auch eine Wende am Arbeitsmarkt eintritt. Diesmal sei der Rückgang im August gegenüber dem Vormonat mit rund 29 000 deutlicher als vor einem Jahr, als die Zahl der Arbeitslosen um 9900 zurückgeschraubt wurde. Allerdings waren im August 2001 nur 3,789 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet.


Arbeitslosenquoten im Vergleich einiger europäischer Länder

 
Arbeitslosenquote: 
Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Gesamtzahl der abhängigen Erwerbspersonen (= abhängig Erwerbstätige sowie die registrierten Arbeitslosen); nicht enthalten sind Umschüler, ABM-Teilnehmer, Kurzarbeiter.

Arten der Arbeitslosigkeit, ihre Ursachen und Bedingungen


3. Stabiles Preisniveau

Ziel ist nicht die Stabilität der Einzelpreise, sondern die Stabilität des durchschnittlichen Preisniveaus. Man spricht auch von der Stabilität des Geldwerts. Der Wert des Geldes bleibt stabil, wenn im Durchschnitt die Preise in einer Volkswirtschaft unverändert bleiben. Dabei können einzelne Preise steigen oder fallen. Das Ausmaß der jährlichen Preissteigerung wird auch als Inflation bzw. Inflationsrate bezeichnet. (Zum Begriff siehe auch  "Inflation" im Abschnitt "Geld und Geldpolitik").
 

Das Preisniveau wird als stabil angesehen, wenn im Durchschnitt die Preise im Jahr nicht mehr als 2 % steigen

Um den Grad der Zielerreichung zu messen, wird ein Preisindex für die Lebenshaltung ermittelt. Dieser erfasst die Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte anhand eines "typischen" Warenkorbes und umfasst 750 Waren und Dienstleistungen mit einer unterschiedlichen Gewichtung.
 

Warenkorb für den Preisindex

Dazu erfolgen monatlich etwa 170 000 Preiserhebungen in 119 westdeutschen Gemeinden. Zur Zeit wird die Inflationsrate auf der Basis der Verbrauchsgewohnheiten des Jahres 1995 berechnet, d.h. der Wert der Güter und Dienstleistungen im Jahr 1995 wird gleich 100 gesetzt. Hat sich die Lebenshaltung im folgenden Jahr z.B. um 2% verteuert, steigt der Index auf 102.
 

Preisentwicklung gegenüber Vorjahr (von 1980 bis 1999): Preisindex der privaten Lebenshaltung

Die ermittelten Preissteigerungsraten entsprechen nicht unbedingt den tatsächlichen Preisverhältnissen:


Weitere Preisindizes:


4. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht

Das Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts wird am Außenbeitrag einer Volkswirtschaft gemessen. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem Export und dem Import von Waren und Dienstleistungen.

Vom außenwirtschaftlichen Gleichgewicht wird gesprochen, wenn der positiver Außenbeitrag 2 bis 3 % des BIP beträgt.

Wissenschaftlich kann es auch so ausgedrückt werden: "Außenwirtschaftliches Gleichgewicht ist eine Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass von den wirtschaftlichen Beziehungen des Inlands mit dem Ausland keine negativen Wirkungen auf die binnenwirtschaftliche Entwicklung ausgehen." (J. Pätzold, 1998).
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht ist dann gegeben ist, wenn vom Ausland weder Inflation, noch Arbeitslosigkeit oder eine Wachstumsschwäche importiert werden, d.h. in die Binnenwirtschaft hereingetragen werden und umgekehrt heimische Fehlentwicklungen nicht zu Lasten des Auslandes "gelöst" werden. Das heißt also auch kein Export der heimischen Inflation, der heimischen Beschäftigungsprobleme bzw. keine exportierte Wachstumsschwäche.

Beziehungen zwischen den Zielen

Wenn wirtschaftspolitische Maßnahmen ergriffen werden, um ein Ziel zu erreichen, kommt es häufig zu Nebenwirkungen, die die anderen Ziele beeinflussen. Die wirtschaftspolitischen Ziele können zueinander passen, also harmonieren, oder untereinander unvereinbar sein, also miteinander konkurrieren.
 
 

Darstellungen der Zielbeziehungen

Erklärung:
Zielkonflikt zwischen stabilem Preisniveau und hohe Beschäftigung: Bei einer Inflationsrate von beispielsweise 4,5% ist das Ziel der Preisstabilität nicht erreicht. Es können folgende Maßnahmen ergriffen werden: Verringerung der öffentlichen Ausgaben, Schaffung von Sparanreizen (Bsp. Erhöhung der Vorteile beim Bausparen), Verringerung der umlaufenden Geldmenge mit der folge, dass die Inflationsrate zurückgeht, damit erfolgt aber auch ein Rückgang der Investitionen und somit ein Verlust von Arbeitsplätzen und sinkender Beschäftigungsstand.

Zielkonflikt zwischen hoher Beschäftigung und stabilem Preisniveau: Es herrscht Nullwachstum, zur Erreichung des Ziels stetiges und angemessenes Wirt-schaftswachstum ergreift man Maßnahmen wie die Erhöhung öffentlicher Ausgaben für Investitionsprogramme und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Die umlaufende Geldmenge erhöht sich mit der Folge einer Nachfrageerhöhung, eines Investitionsschubs, der Schaffung neuer Arbeitsplätze aber auch einer Erhöhung der Inflationsrate.

Zielkonflikt zwischen außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und Beschäftigung: Bei einem großen Exportüberschuss ist das  Gleichgewicht der Außenhandelsbilanz gefährdet. Es werden Exporterschwernisse eingeführt, z.B. Erhöhung der Zölle, Verweigerung von Ausfuhrbürgschaften, Verbot von Waffenexporten. Der Exportrückgang tritt ein mit den möglichen Folgen von Arbeitsplatzverlusten im Inland und einem Rückgang des Wachstums.

Zielharmonie: Die Ziele hoher Beschäftigungsstand und stetiges angemessenes Wirtschaftswachstum lassen sich mit den gleichen Maßnahmen erreichen. Auch die Ziele Preisniveaustabilität und außenwirtschaftliches Gleichgewicht lassen sich gleichzeitig verwirklichen. Hohe Importe z.B. von Öl verteuern sich bei Ölpreissteigerungen und damit tritt eine importierte Inflation auf, die zu Kostenerhöhungen im Inland und zu Preissteigerungen bei Konsumgütern mit einem Rückgang der Nachfrage, der Gefahr für Arbeitsplätze und Wachstumsrückgang. Maßnahmen dagegen: z.B. Importkontingente oder Importzölle  verringern die Einfuhr mit dem Ergebnis des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts und einer Preisstabilisierung.
 
 

 
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